ePrivacy-Verordnung – Was müssen Sie tun?
So bereiten Sie Ihre Website auf die ePrivacy-Verordnung vor

Dienstag, 25. Juni 2019

tl;dr *

  • Welche Änderungen werden sich ergeben, sollte die ePrivacy-Verordnung in Kraft treten?
  • Das Konzept „Privacy-by-default“: Tracking-Cookies werden standardmäßig deaktiviert, bis der User ausdrücklich einwilligt.
  • „Cookie Walls“: Stimmt ein User der Nutzung von Cookies nicht zu, ist es unzulässig, ihn aus der Website auszusperren.
  • Sofortmaßnahme bis zum Inkrafttreten der ePV: Cookie-Banner mit Verweis auf Ihre Datenschutzerklärung und Impressum.

* Netzjargon: „too long; didn’t read” – Alle wichtigen Infos auf einen Blick

Ähnlich wie die DSGVO vor einem Jahr (Mai 2018) hängt nun das nächste Damoklesschwert über vielen Websitebetreibern: Die ePrivacy-Verordnung (ePV), welche die EU aller Voraussicht nach noch dieses Jahr in Kraft setzen wird. Auch was den Einsatz von Cookies betrifft, wird sich dann einiges ändern. Davon sind alle Betreiber von Websites betroffen, die ihre Dienste an Nutzer innerhalb der EU richten, also auch Social Media-Unternehmen wie Facebook, die ihren Sitz in den USA haben.

Folgt man Quellen wie datenschutz.org, e-recht24.de oder auch it-recht-kanzlei.de, so sollen sich die folgenden Änderungen für Websitebetreiber ergeben:

Tracking-Cookies

Bevor Tracking-Cookies wie die von Google Analytics überhaupt gesetzt werden dürfen, muss der User informiert werden, warum und wie sie eingesetzt werden. Auch muss Auskunft erteilt werden, wie solche Cookies begrenzt oder komplett deaktiviert werden können. Stimmt der User daraufhin der Nutzung von Cookies zu, dürfen sie aktiviert werden, aber auch nur dann. Das heißt im Umkehrschluss, dass Tracking-Cookies standardmäßig deaktiviert sein müssen und nur nach der eindeutigen Zustimmung des Users aktiviert werden dürfen. Dieses Konzept wird als Privacy-by-default bezeichnet.

„Cookie Walls“

Nun könnte man es sich einfach machen und einen User, wenn er der Nutzung von Cookies nicht zustimmt, einfach aus seiner Website „aussperren“. Eine Website soll einem User aber auch dann zugänglich sein, wenn er der Nutzung von Cookies nicht zustimmt. Sogenannte „Cookie Walls“ („Cookie-Mauern“) werden damit wohl nicht zulässig sein. Unter einer Cookie Wall versteht man einen einer Website vorgeschalteten Screen, der erst dann verschwindet, wenn der User der Nutzung von Cookies zustimmt.

Welche schnellen Sofortmaßnahmen kann ich ergreifen?

Sollte die ePrivacy-Verordnung tatsächlich zu den oben beschriebenen Veränderungen führen, muss auf mittelfristige Sicht reagiert werden. Die Anpassung einer Website auf diese Richtlinien könnte sich aber als komplex erweisen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihre User schon heute darüber informieren, falls Sie Cookies auf Ihrer Website einsetzen.

Platzieren Sie in jedem Fall für den Übergang ein Banner auf Ihrer Website, das User darauf hinweist, dass Ihre Website Cookies verwendet und dass mit der weiteren Nutzung der Verwendung von Cookies zugestimmt wird. Verweisen Sie darin außerdem auf Ihre Datenschutzerklärung. Dort müssen Sie den Usern die Möglichkeit geben, Dienste wie Google Analytics und Matomo zu deaktivieren. Versehen Sie das Banner mit einem OK-Button.

Unter den momentanen Gegebenheiten ist es wichtig, dass Ihr Cookie Banner weder den Link zu Ihrem Impressum noch zu Ihrer Datenschutzerklärung überdeckt. Sollte sich das Banner nicht anders platzieren lassen, fügen Sie unbedingt diese beiden Links zusätzlich in das Banner ein.

Sollte die ePrivacy-Verordnung so kommen, wie oben erläutert, muss diese Art von Banner durch die weiter oben beschriebene Privacy-by-default-Methode ersetzt werden. Aber bis darüber Gewissheit herrscht, ist ein Cookie Banner ein Schritt in die richtige Richtung für mehr Datenschutz, der schnell und einfach umgesetzt werden kann.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und Implementierung eines Cookie Banners. Sprechen Sie uns einfach an!

Sie haben selbst keine Ressourcen? Wir überprüfen Ihre Website und passen das Banner gegebenenfalls an.

Dieser Beitrag enthält Tipps, die wir nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt haben. Da wir aber keine rechtliche Beratung leisten können und dürfen, bitten wir Sie darum, alle rechtlich relevanten Aspekte von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Bildnachweis: Shutterstock

Friendly Reminder

Nichts mehr verpassen! Egal ob Print, Digital oder Video, unser Newsletter hält Sie auf dem Laufenden. Etwa alle ein bis zwei Monate bekommen Sie Infos und Tipps zu aktuellen Themen rund um Kommunikation und Marketing oder auch mal eine Einladung zu einem Event.

Aktuelles

Worüber wir uns den Kopf zerbrechen und was sonst noch alles passiert bei den FRIENDS

FRIENDS NEWS NR 13 – KI INSIDE

Auf elf von 24 Seiten in unserem FRIENDS-Magazin zeigen wir, welche Stellenwert das Thema KI in unserem Agenturalltag hat. Was vor einem Jahr die Menschen noch elektrisierte, wird zur Selbstverständlichkeit, und das Entwicklungstempo ist enorm. Doch auch über Print, neue Partner und Agentur-Interna berichten wir in der Online-Version. Die gedruckte Ausgabe können Sie unter hallo@friends.ag bestellen .

Pinos Agenturtag

Drei Fellschnauzen gehören zum FRIENDS-Team: Pino, Sketa und Bilbo. Wie ihr Agenturalltag aussieht, zeigt uns Pino – natürlich mithilfe von KI und einer GoPro.

Mayser-Buswerbung auf Platz 1

FRIENDS-Kunde Mayser beauftragte uns für den Standort Ulm auf den Bussen dafür zu werben, bei Mayser an Bord zu gehen. Das FRIENDS-Konzept überzeugte nicht nur den Kunden, sondern auch die Teilnehmer am regelmäßigen Voting der KWS, dem Spezialisten aus Stuttgart für Verkehrsmittelwerbung.